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Infos zur Abminderung der Windlasten nach DIN EN 1991-1-4 bzw. DIN 18516-1
Allgemeines
Neben den Eigenlasten der VHF-Konstruktion sind die Windsog- und Winddrucklasten
die massgebenden Einwirkungen auf hinterlueftete Aussenwandbekleidungen.
Die entsprechenden Einflussgroessen und Lastansaetze sind in DIN 1991-1-4 incl. NA
definiert. Sie gelten grundsaetzlich fuer einschalige Waende.
Bei VHF-Systemen wird zwischen luftdichten und luftdurchlaessigen Konstruktionen
unterschieden. Luftdichte Bekleidungen (komplett geschlossene Fugen) werden wie
einschalige Waende behandelt.
Teilweise oder komplett offene Fugen erzeugen eine gewisse Luftdurchlaessigkeit und
damit eine spezielle Druck/Sog-Wirkung im Hinterlueftungsraum.
Damit entsteht auf die Fassadenplatte eine resultierende, abgeminderte Windwirkung,
die bei den statischen Nachweisen anwendbar ist.
Im Eurocode EN 1991-1-4, 7.2.10 sind Infos und Bedingungen definiert,
unter denen eine Windlastabminderung moeglich ist.
Nach der Analyse diverser statischer Berechnungen fuer VHF-Projekte zeigt sich
in der Tragwerksplanungspraxis ein sehr differenzierter Umgang mit der Abminderung
der Windlasten. Einige praxisnahe Ansaetze werden im Folgenden dargestellt.
Insbesondere die DIN EN 1991-1-4 laesst erhebliche Abminderungen (über 50% im Windbereich A)
zu, was wiederum massgebenden Einfluss auf die UK und damit auf die VHF-Gesamtkosten
hat.
Inwieweit die normierten Abminderungsmoeglichkeiten in Anspruch genommen werden
bzw. das reale Sicherheitsniveau abgesenkt wird, liegt letztlich in der Eigenverantwortung
des Tragwerksplaners.
Windlastabminderung nach DIN EN 1991-1-4
Unabhaengig von der Bauwerkshoehe, Windzone usw. darf fuer die gesamte Fassade
eine resultierende Windwirkung mit dem Beiwert cp,net = +/- 0.5 angesetzt werden.
Dies ergibt insbesondere fuer die Randbereiche A eine erhebliche Reduzierung des
Windsoges. Ausserdem wird mit dem cp,net Pauschalbeiwert auch die Winddruckwirkung
im Bereich D reduziert.
Damit kann die Fassadenkonstruktion ueber die gesamte Flaeche des Bauwerkes
einheitlich ausgefuehrt werden.
Voraussetzung fuer diese Ansaetze ist die Einhaltung folgender Bedingungen:
a) Entlang der vertikalen Gebaeudekanten ist eine dauerhaft wirksame, vertikale
Luftsperre angeordnet (siehe DIn 18516).
b) min. Luftdurchlaessigkeit epsilon = AF/AP >= 0.75 %
AF = Fugenflaeche (Flaeche der Oeffnungen) pro Platte
AP = Plattenflaeche
Gleichmaessige Verteilung der Fugenflaeche ueber die gesamte Wandflaeche.
c) Lichte Dicke der Luftschicht im Hinterlueftungsraum s < 100 mm
(Auch bezeichnet mit "Breite Belueftungsspalt")
Im Webservice koennen, jenach VHF-Konstruktion, unterschiedliche Fugenvarianten
beruecksichtigt werden:
Alle Fugen offen
Nur HZ-Fugen offen
Nur V-Fugen offen
Anteil % Fugen offen.
Beispiele VHF-Windlastansaetze nach DIN EN 1991-1-4
Windsperre (Prinzip)
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